MM 2020: Neuer Terminplan und Sonderregelungen wegen COVID-19
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsfunktionäre, Mannschaftsführer, Spielerinnen und Spieler!
Wir freuen uns, dass ab Juni die Durchführung von Teambewerben gesetzlich erlaubt ist. Der Wettspielausschuss hat beschlossen, die Mannschaftsmeisterschaft 2020 so regulär wie möglich und zeitlich versetzt mit den unten angeführten Sonderregelungen durchzuführen.
Für die gesamte Mannschaftsmeisterschaft 2020 gelten alle aktuell gültigen COVID-19-Verordnungen der Bundesregierung sowie die Sicherheitsempfehlungen des ÖTV.
Aufgrund der besonderen Situation kann der Wettspielausschuss (WA) auch während der laufenden Bewerbe die Regeln anpassen, um auf kurzfristige Erfordernisse bzw. gesetzliche Änderungen zu reagieren und den Spielbetrieb daran auszurichten und sicherzustellen.
Alle Sonderregelungen ersetzen Bestimmungen zum gleichen Thema in den gültigen allgemeinen Durchführungsbestimmungen 2020.
Hier der Link zum Terminplan NEU: Termine Mannschaftsmeisterschaften und Hobby Cup (PDF)
Hier der Link zu den Sonderregeln wegen COVID-19: Sonderregelungen MM wegen COVID-19 (PDF)
Besondere COVID-19 Regeln
1. Durchführung von Bewerben
Folgende Bewerbe finden im Juni und Juli statt:
Allgemeine Klasse Damen + Herren. Herren 45, Herren 55, Damen 45. Jugend U13, Jugend U16.
Folgende Bewerbe finden von Mitte August bis Ende September statt:
Herren 35, Herren 60, Herren 65, Herren 70, Damen 35, Damen 55. Jugend U8, Jugend U10.
Der Bewerb Hobby Cup Sommer findet von Juni bis Mitte September in 3 Zeitschienen statt.
Die ROG-Liga wird von Anfang Juli bis Ende August, regional in den Bezirken, gespielt.
2. Spieltermine
Die Frühjahrsbewerbe beginnen ab Samstag, 6. Juni (einzelne Klassen aus organisatorischen Gründen bereits am Freitag, 5. Juni, siehe neuer Terminplan). Die Wochentage und Beginnzeiten bleiben gleich. Alle Rundentermine sind dem geänderten Terminplan MM 2020 zu entnehmen.
3. Ab- und Anmeldung Teams / Gruppeneinteilung
Abmeldungen von Teams sind bis Sonntag, 17. Mai per Mail an stv@salzburgtennis.at ohne Sanktionen möglich, die Meldegebühr wird erstattet. Zurückgezogene Teams werden 2021 eine Stufe tiefer eingereiht (kein Neueinstieg erforderlich) bzw. wenn organisatorisch möglich, wird die Einstufung in der gleichen Klasse wie 2020 erfolgen.
Neue Anmeldungen von Teams werden bis Sonntag, 17. Mai per Mail an stv@salzburgtennis.at entgegengenommen. Diese werden nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt und können vom WA je nach verfügbarem Platz und Spielstärke frei eingeteilt werden.
Die Gruppeneinteilungen bleiben bestehen, nur wenn organisatorisch notwendig, können diese geändert werden.
4. Ab- und Anmeldungen Spielerinnen und Spieler
Abmeldungen und Anmeldungen von Spielerinnen und Spielern sind per Mail bis Sonntag, 31. Mai an stv@salzburgtennis.at ohne extra Gebühren möglich. Damit erhalten Personen, die aus welchem Grund auch immer 2020 nicht an Bewerben teilnehmen möchten, die Gelegenheit, ihre Meldung zurückzuziehen. Vereine erhalten die Gelegenheit, Spielerlisten aufzufüllen.
Die Spielerlizenzen werden den Vereinen im Juni nach Feststehen der Spielerlisten vorgeschrieben.
5. Austragung der Doppel
Die Bewerbe werden soweit rechtlich möglich mit Einzel und Doppel ausgetragen.
Sollten zum Start der Bewerbe Doppelspiele noch verboten sein, so werden nur Einzel gespielt. Bei den Doppelbegegnungen wird „Spieler/in nicht anwesend“ eingetragen. Ab der Freigabe werden die Begegnungen wieder mit Einzel und Doppel ausgetragen. Begegnungen einer Runde unterliegen dabei immer den gleichen Bestimmungen, auch wenn sie nachgetragen werden müssen.
6. Auf- und Abstiege
Auf- und Abstiege werden regulär gewertet.
7. Hallenpflicht
Sollte die Benützung von Tennishallen laut Verordnung der Bundesregierung während des Zeitraums der Bewerbe teilweise oder ganz verboten sein, so gilt für Bewerbe mit Hallenpflicht für den Zeitraum des Verbots, dass die Begegnungen auf den ersten möglichen Ersatztermin zu verschieben sind.
8. Gebühren
Sollte es bedingt durch COVID-19 kurzfristig Probleme mit der Austragung von Begegnungen oder dem Antreten von Spielerinnen und Spielern geben, so werden keine Gebühren vorgeschrieben (Kulanzlösungen).
Für den Salzburger Tennisverband
Christian Zulehner Michael Minichberger
Präsident Vorsitzender Wettspielausschuss