Schreiben an die Minister Kogler und Anschober
Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Sportminister Mag. Kogler,
sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Anschober,
vorweg möchten wir uns bei Ihren MitarbeiterInnen im Sport- und Sozialministerium für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der CoVid-19 Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen für den Tennissport ab 1. Mai 2020 bedanken. Dank Ihrer Unterstützung konnten wir die Tennissaison 2020 vor wenigen Tagen starten und es hat sich gezeigt, dass die TennisspielerInnen sehr diszipliniert zu Werke gehen und die empfohlenen Verhaltensregeln sowie die von der Bundesregierung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen flächendeckend einhalten.
Das Echo zum Saisonstart ist durchwegs positiv. Lediglich in Bezug auf das Verbot des Doppelspiels, das der ÖTV und die neun Landesverbände nach den Vorgaben des Sport- und Sozialministeriums ausgesprochen haben, gibt es unzählige Nachfragen und rechtliche Bedenken. Sowohl Vereinsverantwortliche als auch SpielerInnen sehen ein solches Verbot von der COVID-19-Lockerungsverordnung nicht gedeckt.
Selbstverständlich agieren der ÖTV und die neun Landesverbände ausschließlich in enger Abstimmung mit dem Ministerium, allerdings sind wir auch den Interessen der mehr als 400.000 TennisspielerInnen sowie unseren 1.700 Tennisvereinen mit über 170.000 Mitgliedern verpflichtet. Von dort erreichen uns vor allem Sorgen finanzieller Natur, zumal das Überleben vieler Vereine ganz massiv vom Doppelbetrieb abhängig ist. Auch uns als ÖTV und den neun Landesverbänden droht ein Schaden im siebenstelligen Bereich, wenn das Tennisdoppel nicht zeitnah ermöglich wird. Insofern gehen wir davon aus, dass spätestens ab dem Zeitpunkt der Öffnung der Gastronomie auch der Doppelbetrieb im Tennis freigegeben werden kann. Im Vergleich zum Gastronomiebetrieb, wo nach den derzeit vorliegenden Informationen bis zu vier Personen plus Kinder ohne Einhaltung der Abstandsregelung an einem Tisch im Inneren (sprich auf wenigen Quadratmetern) sitzen dürfen, spielen im Tennisdoppel vier Personen verteilt auf ca 600m². Gerade im Hobbybereich wird dabei der vorgesehene Mindestabstand von 2m erfahrungsgemäß so gut wie nie unterschritten. Man darf bei der Beurteilung der „sportarttypischen Ausübung“ unseres Erachtens nicht von einem Profispieler ausgehen. Im Hobbytennis kann der verordnungsgemäß vorgegebene Abstand von 2 Metern ohne Weiteres eingehalten werden.
Sehr geehrter Herr Sportminister, sehr geehrter Herr Sozialminister, um Rechtssicherheit sowohl für uns als Verbände als auch für unsere Mitgliedsvereine und deren Mitglieder zu schaffen, ersuchen wir Sie um Bestätigung unserer oben ausgeführten Interpretation, wonach auch das Tennisdoppel so rasch als möglich– selbstverständlich unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Abstandsregelungen – wieder gespielt werden kann.
Um zeitnahe Rückmeldung, damit wir unsere Mitgliedsvereine zeitgerecht informieren können, wird höflich ersucht!
Mit bestem Dank und sportlichen Grüßen,